Für eine flächendeckende qualitativ hochwertige Versorgung

Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz am 20.07.2021 und der Aufnahme des § 39d ins das SGB V wurde die finanzielle Förderung als gemeinsame Aufgabe der Kommunen und der Gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich verankert. In der im April 2022 in Kraft getretenen Richtlinie des GKV-Spitzen-verbandes zur Förderung der Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder Netzwerkkoordinator nach § 39d Absatz 3 SGB V zeigt sich die Bezugnahme auf den Leitsatz 2, Handlungsfeld 3 der Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie.

Das Kooperationsprojekt der drei Charta-Träger „Koordination und Unterstützung der Netzwerkarbeit in der Hospizarbeit und Palliativversorgung“ unterstützt den Aufbau regionaler Hospiz- und Palliativnetzwerke. Überregionale Netzwerkkoordinator*innen übernehmen als „Lots*innen“ in den vier Förderregionen die Beratung der Akteure bei der Gründung von lokalen Hospiz- und Palliativnetzwerken, die Unterstützung möglicher Träger bei der Vorbereitung auf die Gespräche mit den jeweiligen Gebietskörperschaften und bei der Vernetzung mit den in der Versorgung schwerst-kranker und sterbender Menschen tätigen Akteure in der Region.

Auf der Bundesebene erfolgen unterstützende Maßnahmen, so z. Bsp. zur Vernetzung der Förderregionen untereinander, um den Austausch und die Weitergabe von Wissen und Erfahrungen zu fördern, sowie Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote für die überregionalen Netzwerkkoordinator*innen.

„Regional koordinierte Hospiz- und Palliativnetzwerke … haben eine grundlegende Bedeutung für eine qualitativ hochwertige und nachhaltig wirksame Hospiz- und Palliativversorgung.“

Leitsatz 2, Handlungsfeld 3